Auf Wunsch zahlen wir einen Teil des Unterhalts in Form eines Taglohnes aus. Der monatliche Auszahlungsbetrag wird durch die zuweisende Stelle festgelegt.

Bedingungen

  • Die Auszahlungen durch die Stiftung Wetterbaum erfolgen bei Anwesenheit an Arbeitstagen sowie im Voraus für genehmigte Absenzen, Ferien und gesetzliche Feiertage.
  • Bei unentschuldigten Abwesenheiten sowie bei Krankheit/Unfall erfolgt keine Auszahlung durch die Stiftung Wetterbaum.
  • Für Wochenenden, genehmigte Frei- und gesetzliche Feiertage erfolgt eine Vorauszahlung, sofern die Person am Vortag wie vereinbart gearbeitet hat. Bei Abwesenheit am Vortag erfolgt weder eine Vorauszahlung noch eine Zahlung im Nachhinein.
  • Der Taglohn wird in der Regel 7x pro Woche ausbezahlt und berechnet sich aus der gewünschten monatlichen Summe x 12 / 365 ¼ (Rundung auf 5 Rappen). Am letzten Arbeitstag der Woche erfolgt jeweils eine Vorauszahlung für das Wochenende. Bei Personen mit schlechter Präsenz erfolgt keine Vorauszahlung für das Wochenende und der Taglohn wird auf die fünf Arbeitstage aufgeteilt (monatlichen Summe x 12 / 261).
  • Die Weiterverrechnung an die zuweisende Stelle erfolgt monatlich.

Kosten

CHF 100/Monat