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Mitarbeitende, die sich in der Beschäftigung bewähren, haben die Möglichkeit, einen Teilwirtschaftlichen Arbeitsplatz (TWA) zu erhalten. Bei Teilwirtschaftlichen Arbeitsplätzen (TWA) handelt es sich nicht um Beschäftigungsprogramme im herkömmlichen Sinn. Es sind Arbeitsplätze in Sozialfirmen, die Produkte und Dienstleistungen herstellen und sich im Markt bewähren müssen. Im Vergleich zu Beschäftigungsprogrammen ist die Betreuung weniger ausgeprägt. Die Mitarbeiter können ohne Druck durch RAV oder Sozialdienst einfach wieder arbeiten und einen Teil ihres Lebensunterhaltes selber bestreiten. Zudem wird durch verbindliche Arbeitszeiten und das Arbeiten unter wirtschaftliche Bedingungen ein arbeitsmarktnahes Umfeld geschaffen.
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